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„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“
Behinderten- Gleichstellungsgesetz (BGG)
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„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“
Behinderten- Gleichstellungsgesetz (BGG)
Seit dem 28. Juni 2025 müssen alle Webseiten, Online-Shops und andere digitale Angebote barrierefrei sein, das sieht das neue BFSG vor.
Durch die neue Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit sollen alle Menschen Internet-Angebote ohne Einschränkung nutzen können. Seit Mitte 2025 gilt sie nun auch für private Wirtschaftsunternehmen. Das BFSG betrifft dabei sowohl Produkte als auch Dienstleistungen.
Laut Gesetzestext sind Produkte und Dienstleistungen barrierefrei, „wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
Produkte, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem:
Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone.
Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten.
Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Lesegeräte, Router.
